deutscher Jurist und Politiker; CDU; Ministerpräsident von Baden-Württemberg 1953-1958; Präsident des Bundesverfassungsgerichts 1959-1971; 1948 zum Staatspräsidenten von Südwürtt.-Hohenzollern gewählt
* 17. April 1900 Füramoos/Krs. Biberach
† 7. August 1990 Stuttgart
Herkunft
Gebhard Müller, kath., entstammte einer kinderreichen Lehrerfamilie. Sein Vater war zuletzt Volksschullehrer in Ludwigsburg.
Ausbildung
Nach dem Besuch der Volksschule und des Gymnasiums nahm M. am Ersten Weltkrieg teil. Das Abitur holte er nach Kriegsende nach und studierte dann an den Universitäten Tübingen und Berlin zunächst Geschichte, Philosophie und katholische Theologie, dann Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Das Studium verdiente er sich als Hilfsarbeiter in Fabriken weitgehend selbst. In Berlin gehörte er zum Kreis des katholischen Sozialpolitikers und Menschenfreundes Karl Sonnenschein. Mit der Promotion zum Dr.jur. und der zweiten juristischen Staatsprüfung schloß M. seine akademische Ausbildung ab.
Wirken
Von 1929-33 war M. Referent für Steuer- und Verwaltungssachen beim Diözesanverwaltungsrat in Rottenburg. In dieser Zeit war der praktizierende, jedoch nicht streng doktrinär eingestellte Katholik von 1931-33 auch Vorsitzender der Zentrumspartei in Stadt und Bezirk Rottenburg. In der Zeit von 1929-45 war M. nacheinander Richter an den Amtsgerichten in Waiblingen, Tübingen, Göppingen, Stuttgart und zuletzt am Landgericht Stuttgart. Zeitweise stand er im Zweiten Weltkrieg als Soldat an der Front.
Nach dem Einmarsch der Alliierten amtierte M. ...